Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

  1. Allgemeine Regelungen

    Die Speyerer Fleischboutique bietet Komplettleistungen oder Einzelleistungen an. In Auftrag gegeben werden können das Gesamtleistungsangebot oder die Einzelangebote. Die konkreten Leistungen bestimmen sich nach dem konkreten Auftrag.

    Einzelangebote sind:

    Getränkebereitstellung:

    Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch, komplettes Sortiment von alkoholischen und alkoholfreien Getränken, Spirituosen und Warmgetränken

    Speisenbereitstellung:

    Abrechnung nach gebuchter Personenzahl, Zusammenstellung nach individueller Absprache (Buffet, Fingerfood, Flying- Buffet, Snacks, Frontcooking)

    Equipmentbereitstellung:

    Tische, Stühle, Tischwäsche, Hussen, Geschirr, Gläser, Besteck, Küchengeräte, Buffetequipment, Kühlsysteme,

    Bühnenaufbauten, Zeltsysteme aller Art

    Technikbereitstellung:

    Beleuchtung, Strom, Wasseranschlüsse legen

    Dienstleistungsbereitstellung:

    Veranstaltungsleiter, Logistiker für Auf- und Abbau, Servicemitarbeiter, Köche und Küchenmitarbeiter, Reinigungskräfte

    Location-Bereitstellung:

    Ladengeschäft „Die Speyerer Fleischboutique“, Gilgenstraße 14 in 67346 Speyer

    1 Geltung der Vertragsbedingungen

    In allen Vertragsbeziehungen, einschließlich der vorvertraglichen Kontaktaufnahme, in denen  Verträge mit Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, also mit natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) die genannten Leistungen erbringt, gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Entgegenstehende bzw. ergänzende Bedingungen – insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers – werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Die Speyerer Fleischboutique einen solchen Vertrag durchführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

    2 Vertragsschluss

    Die Speyerer Fleischboutique kann Angebote von Auftraggebern innerhalb von 4 Wochen annehmen. Angebote von Die Speyerer Fleischboutique sind freibleibend. Im Zweifel sind das Angebot oder die Auftragsbestätigung von Die Speyerer Fleischboutique für den Vertragsinhalt maßgebend.

    Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen.

    Alle Kündigungen, Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

    3 Vertragsbindung

    Die Zusammenarbeit erfordert ein hohes Maß an Vertrauen, Zusammenwirken und Einigungsbereitschaft. Durch Gesetz oder Vertrag vorgesehene Fristsetzungen des Auftraggebers müssen – außer in Eilfällen – mindestens 10 Werktage betragen.

    Sollte der fruchtlose Ablauf einer gesetzten Frist den Auftraggeber zur Lösung vom Vertrag (z. B. durch Rücktritt, Kündigung oder Schadensersatz statt der Leistung) oder zur Minderung der Vergütung berechtigen, so muss der Auftraggeber über diese Konsequenzen des fruchtlosen Fristablaufes schriftlich zusammen mit der Fristsetzung androhen. Im Fall der Nichtbeachtung der Frist durch Die Speyerer Fleischboutique kann der Auftraggeber sich vom Vertrag lösen. Im Falle eines Rücktritts muss der Auftraggeber diesen 2 Wochen vor Beginn des Ausführungstermins erklären.

    Über die schon erbrachten Leistungen wird ggf. nach den vorliegenden Bedingungen abgerechnet. Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt ohne Abzug. Vorauszahlungen betragen bis zu 30% des Nettorechnungsbetrages. Im Falle das der Kunde den Auftrag nicht mehr ausgeführt wünscht oder die Annahme der Leistung verweigert, haftet er für die volle Gegenleistung. Diese mindert sich auf 50% bei einer Absage und Verweigerung der Annahme bis 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin, auf 20% bei einer Absage 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin. Der Nachweis, dass Die Speyerer Fleischboutique eine höhere Ersparnis durch Nichtausführung des Auftrages und damit einen geringeren Gewinnausfallschaden hat, wird dem Kunden ausdrücklich gestattet.

    Gerichtsstand ist für alle aus dem Vertragsverhältnis entsprechenden Rechtsstreitigkeiten Speyer.

    Die Vertragspreise gelten vier Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser vier Monate ist Die Speyerer Fleischboutique berechtigt, nachgewiesene Preiserhöhungen von Lieferanten und in diesen Zeitraum fallende Tariflohnerhöhungen und Transportkostenerhöhungen auf Nachweis an den Auftraggeber weiterzugeben.

    Bei einer solchen Preiserhöhung hat der Auftraggeber das Recht zur Vertragsauflösung.

    4 Rechte von Die Speyerer Fleischboutique

    Von Die Speyerer Fleischboutique dem Auftraggeber vorvertraglich überlassene Gegenstände oder Unterlagen (z. B. Gestaltungsvorschläge, Rezepte, Gestaltungsideen für Veranstaltungen, Konzepte, Planungen) sind geistiges Eigentum von Die Speyerer Fleischboutique. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurück zu geben und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Die Speyerer Fleischboutique vom Auftraggeber nicht benutzt werden.

    5 Preise

    Die Vergütung richtet sich nach den Vereinbarungen im Einzelvertrag.

    Wird ein Einzelpreis pro Teilnehmer für die Speisenbereitstellung vereinbart, so ist dieser für die Teilnehmerzahl kalkuliert. Die entsprechenden Leistungen von Die Speyerer Fleischboutique sind gemäß den vereinbarten Teilnehmerzahlen vorbereitet.

    Ob die Leistungen abgenommen, d. h. die Teilnehmerzahl tatsächlich erreicht wird, ist für die Vergütung, aufgrund der Vorbereitung, Kalkulation und der Vereinbarung, unerheblich. Der Auftraggeber kann Ersparnisse nachweisen, die Die Speyerer Fleischboutique in der nachgewiesenen Höhe von dem Gesamtpreis abziehen muss.

    Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl innerhalb eines Zeitraumes von 8 Tagen vor der Veranstaltung wird Die Speyerer Fleischboutique auf der gleichen Preiskalkulation und demselben Einzelpreis wie im Angebot die Leistung erbringen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Teilnehmererhöhung 10 % nicht übersteigt. Anderenfalls muss der Auftraggeber mit Die Speyerer Fleischboutique eine neue Vereinbarung treffen.

    Ist die Teilnehmerzahl um 10 % reduziert, wird Die Speyerer Fleischboutique dem Auftraggeber anbieten, den Einzelpreis pro anwesenden Kunden angemessen zu erhöhen, wenn sich dadurch eine für den Kunden günstigere Alternative als die Bezahlung der nicht abgenommenen Leistungen ergibt.

    Der Nachweis, dass Die Speyerer Fleischboutique eine höhere Ersparnis durch Nichtausführung des Auftrages und damit einen geringeren Gewinnausfallschaden hat, wird dem Auftraggeber ausdrücklich gestattet.

    Ist vereinbart, dass Getränke neben den Speisen geliefert werden sollen, wird Die Speyerer Fleischboutique Einzelpreise für die Getränke mit dem Auftraggeber vereinbaren. Dabei werden die Getränke nach jeweiliger Gebindegröße, Kiste oder Flasche, abgerechnet. Angebrochene Flaschen, Kisten oder Kartons werden zum vollen Gebindepreis berechnet, die Ware dem Kunden belassen.

    Ist vereinbart, dass Servicemitarbeiter eingesetzt werden sollen, können Zusatzvereinbarungen im Einzelvertrag getroffen werden. Als Einsatzzeit gilt ausschließlich die Zeit vor Ort.

    6 Vergütung, Zahlung

    Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig. Skonto wird nicht gewährt. Die Speyerer Fleischboutique ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als von Die Speyerer Fleischboutique geltend gemacht.

    Die Speyerer Fleischboutique ist berechtigt, Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 € anzusetzen.

    7 Reisekosten

    Reisekosten und Aufenthaltskosten der Mitarbeiter von Die Speyerer Fleischboutique und deren Erfüllungsgehilfen werden vereinbart und berechnet in Abhängigkeit der Entfernung vom Geschäftssitz von Die Speyerer Fleischboutique beziehungsweise des Wohnsitzes der Erfüllungsgehilfen zu dem Veranstaltungsort.

    Im Falle längerer Anfahrt von mehr als 50 km wird eine Zusatzvereinbarung über die Fahrtzeit getroffen.

    8 Aufrechnung

    Die Aufrechnung gegen Forderungen von Die Speyerer Fleischboutique ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

    9 Mitwirkungspflichten/Leistungsstörungen von Seiten des Auftraggebers

    Wird Die Speyerer Fleischboutique nicht auf dem Auftraggeber bekannte besondere Erschwernisse für die Leistung, insbesondere spezielle Diätanforderungen oder Besonderheiten beim Teilnehmerkreis, z. B. bei Berücksichtigung von Behinderung von Teilnehmern, hingewiesen, gehen entsprechende Verzögerungen oder Mehraufwendungen zu Lasten des Auftraggebers.

    Hat der Auftraggeber sonstige im Vertrag vorgesehene Leistungen zur Mitwirkung und Information für Die Speyerer Fleischboutique verletzt, haftet er für die daraus entstehenden Mehraufwendungen und Kosten.

    Hat der Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen seine verabredeten Mitwirkungsleistungen unterlassen und ist deshalb die Leistung von Die Speyerer Fleischboutique gar nicht zu erbringen, schuldet er die volle Vergütungsleistung, wobei er den Nachweis von Ersparnissen für Die Speyerer Fleischboutique erbringen kann.

    10 Leistungsstörungen auf Seiten von Die Speyerer Fleischboutique; Haftung

    Die Speyerer Fleischboutique leistet Gewähr dafür, dass die Leistung die in dem Einzelvertrag vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale hat. Soweit keine Beschaffenheit vereinbart ist, bezieht sich die Haftung darauf, dass sich die Leistungen für die vertraglich vorausgesetzte, sonst gewöhnliche, Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen dieser Art üblich ist und die der Auftraggeber bei Leistungen dieser Art erwarten darf.

    Wird die Leistung von Die Speyerer Fleischboutique im Sinne des § 275 BGB unmöglich oder kann sie gemäß § 275 Abs. 2 BGB verweigert werden, entfällt die Leistungspflicht von Die Speyerer Fleischboutique und jeglicher Anspruch des Auftraggebers, es sei denn, dies ist auf eine Pflichtverletzung von Die Speyerer Fleischboutique, die Die Speyerer Fleischboutique zu vertreten hat, zurückzuführen.

    In diesem Fall, dass Die Speyerer Fleischboutique eine Pflichtverletzung zur vertreten hat, steht dem Auftraggeber das Recht auf Nachlieferung und Nachbesserung zu.

    Die Mängelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass Die Speyerer Fleischboutique dem Auftraggeber zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Feststellung der Mängelrüge.

    Falls die Nacherfüllung nach Ablauf einer vom Auftraggeber zu setzenden angemessenen Nachfrist endgültig fehlschlägt, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten oder das Schuldverhältnis kündigen. Die Voraussetzungen bezüglich der Regelungen zur Vertragsbindung sind bei der Nachfristsetzung einzuhalten.

    Erbringt Die Speyerer Fleischboutique Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann Die Speyerer Fleischboutique den Mehraufwand entsprechend den Regelungen des Einzelvertrages in Rechnung stellen. Dies gilt insbesondere, wenn ein gemeldeter Sachmangel nicht nachweisbar ist oder Die Speyerer Fleischboutique nicht zuzuordnen ist.

    Anspruch auf Schadensersatz hat der Auftraggeber im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlungsweise oder Unterlassung von Die Speyerer Fleischboutique oder bei ausdrücklicher Abgabe von Garantien. In jedem Fall haftet Die Speyerer Fleischboutique für jedes Verschulden, wenn durch die Pflichtverletzung Leben, Körper oder Gesundheit von Menschen verletzt werden.

    Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den typischerweise bei dem vorliegenden Geschäft entstehenden Schaden.

    Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen Die Speyerer Fleischboutique ausgeschlossen. Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Verletzung von Die Speyerer Fleischboutique oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Haftungsbegrenzung und Ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit Die Speyerer Fleischboutique nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haften.

    Die Einschränkung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz gilt auch dann, wenn Die Speyerer Fleischboutique Beratungsaufgaben übernommen hat und dabei die Beratungspflicht verletzt.

    11 Lieferung, Gewährleistung

    Die Ware wird zum Leistungsort, der sich aus dem Vertrag ergibt, seitens Die Speyerer Fleischboutique geliefert.

    Ab der Ladekante des Transportfahrzeuges geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich die Ware zu überprüfen. Bei der Überprüfung erkennbarer Ansprüche sind sofort noch in Anwesenheit der Erfüllungsgehilfen von Die Speyerer Fleischboutique bekanntzugeben, anderenfalls spätestens zwei Stunden nach Lieferung. Die entsprechende Beweislast für das Vorliegen des Mangels bei Übergabe liegt bei dem Auftraggeber.

    12 Abnahme

    Nutzt der Auftraggeber die Leistung, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

    Im Fall der Vereinbarung einer gesonderten Abnahme, die aufgrund des Umfangs der Lieferung/ Leistung erforderlich ist, kann Die Speyerer Fleischboutique eine schriftliche Abnahmeerklärung verlangen.

    Enthält der Vertrag die Pflicht von Die Speyerer Fleischboutique zur Erstellung eines Konzepts, so kann Die Speyerer Fleischboutique für das Konzept eine getrennte Abnahme verlangen.

    13 Verjährung

    Für alle Ansprüche gegen Die Speyerer Fleischboutique auf Schadensersatz bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Begrenzung auf ein Jahr gilt nicht hinsichtlich Ansprüche auf Schadensersatz, sofern Die Speyerer Fleischboutique Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft oder es sich um die Verletzung von Leib und Leben handelt. In diesem Fall der Haftung gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

    14 Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht der BRD. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.

    Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz von Die Speyerer Fleischboutique.

    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

    Verleihgeschäft

    Die Vergütung richtet sich nach den Vereinbarungen im Einzelvertrag.

    Die Preise beinhalten keine Kosten für Verpackung, Versicherung, Auf- und Abbaukosten, Transportkosten, sonstige Kosten. Diese Kosten wird Die Speyerer Fleischboutique, sollten die entsprechenden Dienste von Die Speyerer Fleischboutique ausgeführt werden können, dem Auftraggeber zusätzlich berechnen. Sind derartige zusätzliche Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart, sind sie aber von Die Speyerer Fleischboutique zu erbringen, um den Auftrag zu erfüllen, so gilt der Auftrag als stillschweigend erteilt. Die Speyerer Fleischboutique erhält für derartige Leistungen das Entgelt, das sich aus der Preisliste ergibt, anderenfalls das ortsüblich angemessene.

    Die Vergütung wird auch fällig, wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.

    Werden die Mietartikel nicht termingerecht zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zum Tag der Rückgabe. Jeder weitere Tag wird mit 20 % des Mietpreises berechnet. Gibt der Auftraggeber Mietgegenstände beschädigt zurück bzw. erklärt er, dass er die Gegenstände nicht zurückgeben kann bzw. gibt er die Gegenstände trotz Fristsetzung nicht zurück, so zahlt der

    Auftraggeber an Die Speyerer Fleischboutique bis zu diesem Zeitpunkt die Miete und für den Verlust des jeweiligen Gegenstandes oder für den Verbleib beim Auftraggeber den Preis, der in den dafür vorgesehenen Preislisten enthalten ist. Ist ein Preis in der Preisliste nicht enthalten, so zahlt der Auftraggeber für Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände den Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwert.

    Der Auftraggeber hat unverzüglich bei Übernahme der Ware die Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Jede Fehlermenge, Beschädigung, Veränderung, Verlust oder Zerstörung der Mietsache ist unverzüglich anzuzeigen. Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.

    Der Auftraggeber hat die Gegenstände gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand im Zeitpunkt der Anlieferung zu bewahren.

    Für den Zeitraum seines Besitzes haftet der Auftraggeber, ohne dass ihn ein Verschulden treffen muss, für Beschädigung, Verlust, Fehlermengen und sonstigen Veränderungen.

    Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte angeschlossen werden können, Ver- und Entsorgungsleitungen im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen und die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden und vor allen Dingen auch gut erreichbar sind.

    Die Speyerer Fleischboutique ist zu Teillieferungen und Teilleistungen wie auch zur Lieferung vergleichbarer Produkte und zwar auch ohne vorherige Ankündigung berechtigt.

    Das Mietgut ist nicht versichert. Sollte dies der Auftraggeber wünschen, so mag er für die Dauer der Mietzeit auf eigene Kosten eine Versicherung abschließen.

    Leihwaren, Geschirr, Gläser und Buffetausstattungen sind ungespült aber sortiert und vorgereinigt ohne Speisen- und Getränkereste zurückzugeben. Die Reinigungskosten für nicht vertragsgemäß zurückgegebene Leihgegenstände trägt der Auftraggeber gemäß des von Die Speyerer Fleischboutique dafür erbrachten Aufwandes. Glas, Porzellan und Besteck werden nach der Rückgabe aus lebensmittelrechtlichen Gründen grundsätzlich von Die Speyerer Fleischboutique gereinigt. Eine Nachberechnung extrem verschmutzter Artikel behält sich Die Speyerer Fleischboutique vor.

    Erfolgt die Lieferung des Equipments, der Dekoration, der Technik sowie allen weiteren von nicht zum Verzehr bestimmten beweglichen Waren durch Die Speyerer Fleischboutique, so wird sie innerhalb Speyer mit einer Lieferpauschale berechnet. Für Lieferungen außerhalb von Speyer wird eine zusätzliche Kilometerpauschale berechnet.

    Die Auslieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die selbst bei großer Sorgfalt durch Die Speyerer Fleischboutique nicht beeinflusst werden kann.

    Der Auftraggeber gewährleistet die Entgegennahme der von ihm bestellten Waren und Leihzubehör und quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt der in seiner Bestellung georderten Waren auf der Durchschrift der vom Auslieferpersonal ausgehändigten Quittung bzw. Rechnung.

    Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen, nicht funktionierende Fahrstühle etc. sind durch den Auftraggeber bei der Bestellung mitzuteilen. Für besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffen, behält sich Die Speyerer Fleischboutique vor, eine Mehraufwandpauschale zu berechnen.

    Die nicht zum Zwecke zum Verzehr bestimmten beweglichen Waren wie Equipment-, Dekorations- und Technikbereitstellung werden nach Vereinbarung von Die Speyerer Fleischboutique wieder abgeholt. Der Auftraggeber hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von Die Speyerer Fleischboutique abgeholt werden, weil der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, behält sich Die Speyerer Fleischboutique vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und weitere Tagesleihgebühren für verliehene Gegenstände in Rechnung zu stellen.

    Der Auftraggeber darf sämtliche Mietgegenstände nur zum vereinbarten, bestimmungsgemäßen Zweck und am vereinbarten Ort nutzen.

    Auf- und Abbau von Leihgeräten, Pavillons, Grillgeräten, Buffettischen, Geschirr, Einrichtung der Speisen- und Getränkebuffets, Dekoration etc. werden gesondert nach Aufwand und Arbeitszeit berechnet.

    III. Drittdienstleistung

    Als Sondervereinbarung bietet Die Speyerer Fleischboutique die Vermittlung von Veranstaltungsorten und Künstlern an. Im Falle einer solchen Vereinbarung wird die Leistung von Die Speyerer Fleischboutique mit 10 % Aufschlag auf Raummiete und Kosten der Künstler oder Entertainer vergütet.

    Derartige Vereinbarungen sind nur nach geschlossenem Vertrag möglich. Lehnt der Auftraggeber das Ergebnis der Vermittlung ab und erfolgt trotz der Beauftragung von Die Speyerer Fleischboutique mit der Vermittlungsleistung eine anderweitige Beauftragung, werden 2% Aufschlag für die Tätigkeit erhoben.

    Wird eine Recherche in Auftrag gegeben, jedoch kommt kein Vertrag zustande, behält sich Die Speyerer Fleischboutique vor, eine Pauschale von 150,00 € für den Rechercheaufwand in Rechnung zu stellen.

    Die Speyerer Fleischboutique haftet lediglich für die fachgemäße Auswahl des Künstlers/Entertainers. Der Auftraggeber wählt unter den Vorschlägen von Die Speyerer Fleischboutique den Künstler selbst aus und bestimmt auch, ob ein Vertrag zwischen Die Speyerer Fleischboutique und dem Künstler geschlossen werden soll.

    Kommt ein Vertrag zustande, so richtet sich die Vergütung nach den Vereinbarungen im Einzelvertrag.

    Die Programmgestaltung und Leistungserbringung obliegt grundsätzlich dem Künstler.

    Die Speyerer Fleischboutique ist gegenüber dem Auftraggeber nicht schadensersatzpflichtig, wenn die Aufführung aus Gründen, die Die Speyerer Fleischboutique nicht zu vertreten hat, ausfallen muss. Die Speyerer Fleischboutique wird sich lediglich bemühen, einen anderen Künstler/Entertainer zu finden.

    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung zu ermöglichen.

    Der Auftraggeber hat bei der Buchung von Gruppen keinen Anspruch auf eine bestimmte Gruppenzusammensetzung. Die Disposition und Regie obliegen Die Speyerer Fleischboutique beziehungsweise dem Künstler/ Entertainer.

    Beim Einsatz von Erlebnissimulatoren, Sport- und Freizeitgeräten, sowie sonstigen Geräten erfolgt die Benutzung durch den Auftraggeber auf eigene Gefahr.

    Für Ausfallzeiten vor Ort, z. B. ungünstige Wetterverhältnisse und/ oder bedingt durch Reparatur von Schäden, die während der Einsatzzeit an Mietgeräten entstanden sind, wird kein Nachlass gewährt. Bei Unmöglichkeit der Erbringung der Vertragsleistung infolge von Die Speyerer Fleischboutique nicht zu vertretender Umstände, höherer Gewalt, Fahrzeugschäden, Unfall während der Anreise etc., entfallen alle Ansprüche des Auftraggebers.

    Bei Verträgen mit Künstlern/ Entertainern haftet Die Speyerer Fleischboutique nicht für etwaige Vertragsverletzungen des Künstlers/ Entertainers, es sei denn, es trifft Die Speyerer Fleischboutique eigenes Verschulden. Hierbei ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen Die Speyerer Fleischboutique ausgeschlossen. Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Verletzung von Die Speyerer Fleischboutique oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

    Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern) werden nach dem jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Auftraggeber übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten.

    (Stand: 1. Januar 2020)